Rechtsfragen im Bereich der technologiegestützten Lehre (1 ECTS)
Kunstuniversität Graz
Rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in der Lehre kennen und anwenden
Vortragender
Die Absolvent:innen des Moduls
- können Grundlegende rechtlicher Rahmenbedingungen der technologiegestützten Lehre (insbesondere Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte) beschreiben
- schätzen urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Lehr-/Lernmaterialien richtig ein
- wenden offene Lizenzen (insbesondere OER/Creative Commons) richtig an und können deren Einsatz beurteilen
- berücksichtigen datenschutzrechtliche Anforderungen (z. B. DSGVO) in der eigenen Lehrpraxis
- können rechtliche Risiken beim Einsatz digitaler Tools und Plattformen erkennen und entsprechend handeln
Termin im Studienjahr 2026/2027
13.11.2026, 09.00 – 17.00 Uhr – erste Präsenzphase
9 Wochen Onlinephase (als MOOC auf www.imoox.at)
15.01.2027, 09.00 – 17.00 Uhr – zweite Präsenzphase
Mindestanmeldezahl: 3
Höchstanmeldezahl: 18
Aktuelle Anmeldungen: 16
Termin im Studienjahr 2027/2028
19.11.2027, 09.00 – 17.00 Uhr – erste Präsenzphase
8 Wochen Onlinephase (als MOOC auf www.imoox.at)
14.01.2028, 09.00 – 17.00 Uhr – zweite Präsenzphase
Mindestanmeldezahl: 3
Höchstanmeldezahl: 18
Aktuelle Anmeldungen: 0
Veranstaltungsort der Präsenzphasen
Kunstuniversität Graz
Palais Meran, Raumdetails werden bekanntgegeben
Empfehlung
Keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- keine speziellen fachlichen Voraussetzungen erforderlich
- grundlegende digitale Kompetenzen von Vorteil
Leistungsnachweise und positiver Abschluss des Moduls
- aktive Teilnahme an den Lehr-/Lerneinheiten
- positive Erledigung der Arbeitsaufträge im Modul
- Teilnehmer:innen müssen mindestens 75% Anwesenheit in den Präsenzphasen haben – Ersatzleistungen für fehlende Präsenzzeiten sind nicht möglich.
- Alle Arbeitsaufträge eines Moduls müssen positiv erledigt werden.
- Etwaige notwendige Nacharbeiten (bei negativer Erledigung einzelner Arbeitsaufträge) müssen bis spätestens 2 Monaten nach Modulende abgegeben werden.
- Jedes Modul darf bei negativer Beurteilung einmal kostenlos wiederholt werden.
