[Recht]

Rechtsfragen im Bereich der technologiegestützten Lehre (1 ECTS)

Kunstuniversität Graz

Rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in der Lehre kennen und anwenden

Vortragender

Mag. Michael Lanzinger

Die Absolvent:innen des Moduls

  • können Grundlegende rechtlicher Rahmenbedingungen der technologiegestützten Lehre (insbesondere Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte) beschreiben
  • schätzen urheberrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digitalen Lehr-/Lernmaterialien richtig ein
  • wenden offene Lizenzen (insbesondere OER/Creative Commons) richtig an und können deren Einsatz beurteilen
  • berücksichtigen datenschutzrechtliche Anforderungen (z. B. DSGVO) in der eigenen Lehrpraxis
  • können rechtliche Risiken beim Einsatz digitaler Tools und Plattformen erkennen und entsprechend handeln

Termin im Studienjahr 2026/2027

13.11.2026, 09.00 – 17.00 Uhr – erste Präsenzphase
9 Wochen Onlinephase (als MOOC auf www.imoox.at)
15.01.2027, 09.00 – 17.00 Uhr – zweite Präsenzphase

Mindestanmeldezahl: 3
Höchstanmeldezahl: 18
Aktuelle Anmeldungen: 16

Termin im Studienjahr 2027/2028

19.11.2027, 09.00 – 17.00 Uhr – erste Präsenzphase
8 Wochen Onlinephase (als MOOC auf www.imoox.at)
14.01.2028, 09.00 – 17.00 Uhr – zweite Präsenzphase

Mindestanmeldezahl: 3
Höchstanmeldezahl: 18
Aktuelle Anmeldungen: 0

Veranstaltungsort der Präsenzphasen

Kunstuniversität Graz
Palais Meran, Raumdetails werden bekanntgegeben

Empfehlung

Keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • keine speziellen fachlichen Voraussetzungen erforderlich
  • grundlegende digitale Kompetenzen von Vorteil

Leistungsnachweise und positiver Abschluss des Moduls

  • aktive Teilnahme an den Lehr-/Lerneinheiten
  • positive Erledigung der Arbeitsaufträge im Modul
  • Teilnehmer:innen müssen mindestens 75% Anwesenheit in den Präsenzphasen haben – Ersatzleistungen für fehlende Präsenzzeiten sind nicht möglich.
  • Alle Arbeitsaufträge eines Moduls müssen positiv erledigt werden.
  • Etwaige notwendige Nacharbeiten (bei negativer Erledigung einzelner Arbeitsaufträge) müssen bis spätestens 2 Monaten nach Modulende abgegeben werden.
  • Jedes Modul darf bei negativer Beurteilung einmal kostenlos wiederholt werden.
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